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   OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94   

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OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94 (https://dejure.org/1994,2207)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94 (https://dejure.org/1994,2207)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Dezember 1994 - 4 Ss OWi 1102/94 (https://dejure.org/1994,2207)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bußgeldbescheid; Computer; Unterschrift; Schuld; Ahndung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 80, § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2937
  • NVwZ 1996, 99 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 03.11.1975 - 1 Ws (B) 189/75

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung; Bußgeldbescheid; Elektronische

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94
    Bei dieser Sachlage bedürfe es auch einer vom OLG Frankfurt (NJW 1976, 337 ) geforderten aktenkundigen, eine individuelle Prüfung ausweisenden Verfügung des Sachbearbeiters nicht.

    Der Umstand, daß der dem vorliegenden Verfahren zugrundeliegende Bußgeldbescheid des Kreises durch einen Computer erstellt und nicht eigenhändig unterzeichnet ist, ändert grundsätzlich an seiner Wirksamkeit nichts, da er auch in dieser Form den Mindestvoraussetzungen des § 66 0WiG entspricht und insgesamt den formellen Anforderungen des 0WiG 1968 genügt, was in der Rechtsprechung einhellig anerkannt ist (vgl. OLG Frankfurt NJW 1976, 337 ; KG Beschluß vom 23.09.1982 (3 Ws B 246/82) in VRS 64, 39 f).

  • BGH, 16.12.1988 - 1 StR 269/88

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Rechtskraft des Bußgeldbescheides

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94
    Zwar ist es dem Rechtsbeschwerdegericht danach im Zulassungsverfahren in der Regel verwehrt, in eine Nachprüfung des Urteils hinsichtlich möglicher derartiger Verfahrenshindernisse einzutreten (vgl. Göhler OWiG , 10. Aufl., § 80 Rn. 23), doch ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht gehindert, die Rechtsbeschwerde u.a. wegen der Frage einer fehlerhaften oder möglicherweise fehlerhaften Beurteilung einer die Verjährung unterbrechende Handlung - hier Wirksamkeit des Bußgeldbescheides - zuzulassen, um gerade hierzu ein klärendes Wort zu sprechen (vgl. BGHSt 36, 59 f; OLG Hamm Beschluß vom 17.09.1987 - 4 Ss OWi 848/87 - in NStZ 1988, 137 f; OLG Köln VRS 73, 140 f; Göhler a.a.O. Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.09.1987 - 4 Ss OWi 848/87
    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94
    Zwar ist es dem Rechtsbeschwerdegericht danach im Zulassungsverfahren in der Regel verwehrt, in eine Nachprüfung des Urteils hinsichtlich möglicher derartiger Verfahrenshindernisse einzutreten (vgl. Göhler OWiG , 10. Aufl., § 80 Rn. 23), doch ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht gehindert, die Rechtsbeschwerde u.a. wegen der Frage einer fehlerhaften oder möglicherweise fehlerhaften Beurteilung einer die Verjährung unterbrechende Handlung - hier Wirksamkeit des Bußgeldbescheides - zuzulassen, um gerade hierzu ein klärendes Wort zu sprechen (vgl. BGHSt 36, 59 f; OLG Hamm Beschluß vom 17.09.1987 - 4 Ss OWi 848/87 - in NStZ 1988, 137 f; OLG Köln VRS 73, 140 f; Göhler a.a.O. Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Köln, 07.04.1987 - Ss 14/87

    Ermittlungsverfahrens; Verfahrenseinstellung; Rechtsbeschwerde;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94
    Zwar ist es dem Rechtsbeschwerdegericht danach im Zulassungsverfahren in der Regel verwehrt, in eine Nachprüfung des Urteils hinsichtlich möglicher derartiger Verfahrenshindernisse einzutreten (vgl. Göhler OWiG , 10. Aufl., § 80 Rn. 23), doch ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht gehindert, die Rechtsbeschwerde u.a. wegen der Frage einer fehlerhaften oder möglicherweise fehlerhaften Beurteilung einer die Verjährung unterbrechende Handlung - hier Wirksamkeit des Bußgeldbescheides - zuzulassen, um gerade hierzu ein klärendes Wort zu sprechen (vgl. BGHSt 36, 59 f; OLG Hamm Beschluß vom 17.09.1987 - 4 Ss OWi 848/87 - in NStZ 1988, 137 f; OLG Köln VRS 73, 140 f; Göhler a.a.O. Rn. 24 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2010 - 3 RBs 95/09

    Begriff der Fahrzeuge des Rettungsdienstes im Sinne von § 35 Abs. 5a StVO

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die in Rede stehende Rechtsfrage entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist (vgl. BGHSt 24, 15, 21/22; OLG Düsseldorf, 1. Senat für Bußgeldsachen, VRS 85, 373; OLG Hamm NJW 1995, 2937 mwN).
  • BGH, 05.02.1997 - 5 StR 249/96

    Es gehört nicht zu den Verfahrensvoraussetzungen des gerichtlichen

    An der beabsichtigten Entscheidung sieht sich das Brandenburgische Oberlandesgericht durch den in NJW 1995, 2937 abgedruckten Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm gehindert.

    Wirksamkeitsvoraussetzung ist vielmehr, daß der Bußgeldbescheid auf einem - für den Betroffenen erkennbaren und nachprüfbaren - Willensakt der Behörde, letztlich also eines Bediensteten der Behörde, beruht, wobei die Behörde durch ihren Bediensteten zu prüfen hat, ob sie aufgrund des ermittelten Sachverhaltes, der auch das Anhörungsergebnis umfaßt, die Überzeugung von der Schuld des Betroffenen gewonnen hat und eine Ahndung nach pflichtgemäßem Ermessen für geboten hält (in diesem Sinne OLG Hamm NJW 1995, 2937; Göhler, OWiG 11. Aufl. vor § 65 Rdn. 4; Herrmann in Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG 2. Aufl. § 66 Rdn. 16; Kurz in KK-OWiG § 65 Rdn. 14).

  • OLG Brandenburg, 28.03.1996 - 2 Ss OWi 140 B/95

    Aktenmäßige Dokumentation als Wirksamkeitsvoraussetzungen eines im Wege der

    Auch deshalb ist es anerkannten Rechts, daß ein mit EDV gefertigter behördlicher Bescheid im allgemeinen (BVerwG, NJW 1974, 2101 - Einberufungsbescheid nach dem Wehrpflichtgesetz - BFH BStBl. 1967 III 682 - Einkommensteuerbescheid - BSGE 13, 269 - Beitragsbescheid -) und ein Bußgeldbescheid im besonderen (OLG Frankfurt, VRS 50, 215; KG, VRS 64, 39; Senat, JMB1. BB 1995, 41 ; OLG Hamm, NJW 1995, 2937 ) zu seiner Wirksamkeit nicht der Unterschrift des verantwortlichen Bediensteten bedarf.

    Im Gegensatz zu dem Oberlandesgericht Hamm (NJW 1995, 2937 ) ist der Senat jedoch der Ansicht, daß ein Verstoß gegen das Gebot der aktenmäßigen Dokumentation des Bußgeldbescheides dessen Unwirksamkeit zur Folge hat.

    Der Entscheidung des Senats steht jedoch der bereits erwähnte Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 20. Dezember 1994 - 4 Ss OWi 1102/94 - entgegen.

  • KG, 14.01.2016 - 3 Ws (B) 566/15

    Bußgeldverfahren: Wirksamkeit eines Bußgeldbescheids ohne eigenhändige

    Ein in Papierform oder mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG) erstellter Bußgeldbescheid ist nach allgemeiner Ansicht auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam, wenn aus der Akte anderweitig zweifelsfrei erkennbar ist, dass er auf dem Willen des zuständigen Behördenmitarbeiters beruht (OLG Stuttgart, NZV 2014, 186; NZV 1998, 81; OLG Brandenburg, NStZ 1996, 393; OLG Hamm, NJW 1995, 2937; Seitz in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, vor § 65 Rn. 4; Kurz in: KK-OWiG, 4. Auflage 2014, § 65 Rn. 12, 14 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 18.09.2002 - 2a Ss OWi 272/01

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts nach § 80 Abs. 2 Nr. 1

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass die in Rede stehende Rechtsfrage entscheidungserheblich und klärungsbedürftig ist (vgl. OLG Hamm NJW 1995, 2937 mwN).

    Voraussetzung ist allein, dass aus dem Bescheid hervorgeht, dass er eine gewollte Erklärung der für seinen Erlass zuständigen Behörde enthält, die für den Empfänger erkennbar ist (vgl. BGH VRS 93, 117, 118; OLG Brandenburg VRS 88, 291, 292; OLG Frankfurt NJW 1976, 337, 338 mwN; OLG Hamm NJW 1995, 2937).

  • AG Bielefeld, 24.11.2014 - 37 OWi 1245/14

    Formale Anforderungen an einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot wegen fahrlässiger

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 20.12.1994 - 4 Ss OWi 1102/94.
  • OLG Koblenz, 15.01.2004 - 2 Ss 2/04

    Anforderungen an die Zustellung des Bußgeldbescheides

    Dem Senat als Rechtsbeschwerdegericht ist es deshalb grundsätzlich verwehrt, in eine Nachprüfung des Urteils hinsichtlich des geltend gemachten Verfahrenshindernisses einzutreten, solange die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen worden ist (vgl. BGHSt 36, 62 ff.; OLG Hamm in NJW 95, 2937; KG in VRS 88, 459 ).
  • OLG Hamm, 07.03.1996 - 3 Ss OWi 1304/95

    Zum Umfang der Ermessens-Überprüfung bei Regelverstößen

    Der Senat hat insoweit von der Möglichkeit des § 79 Abs. 3 OWiG i. V. m. § 349 Abs. 2 StPO Gebrauch gemacht und verweist ergänzend auf den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 20.12.1994 (in NJW 1995, 2937 ).
  • OLG Hamm, 14.04.2015 - 1 RBs 65/15

    Verjährungshemmung durch Zustellung des Bußgeldbescheids an den Verteidiger

    Jedenfalls sind nach § 80 Abs. 5 OWiG Verfahrenshindernisse, die vor Erlass des Urteils im ersten Rechtszug ergangen sind, dazu zählt auch die hier geltend gemachte Verjährung, im Zulassungsverfahren unbeachtlich, es sei denn es läge gerade im Hinblick darauf ein Zulassungsgrund vor (OLG Hamm NJW 1995, 2937).
  • KG, 14.01.2016 - 3 Ws (B) 610/15

    Bußgeldverfahren: Wirksamkeit eines Bußgeldbescheids ohne eigenhändige

    Ein in Papierform oder mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung (§ 51 Abs. 1 Satz 2 OWiG) erstellter Bußgeldbescheid ist nach allgemeiner Ansicht auch ohne eigenhändige Unterschrift wirksam, wenn aus der Akte anderweitig zweifelsfrei erkennbar ist, dass er auf dem Willen des zuständigen Behördenmitarbeiters beruht (OLG Stuttgart, NZV 2014, 186; NZV 1998, 81; OLG Brandenburg, NStZ 1996, 393; OLG Hamm, NJW 1995, 2937; Kurz in: KK-OWiG, a. a. O. Rn. 14 m. w. N.; Seitz in: Göhler, OWiG, 16. Aufl. 2012, vor § 65 Rn. 4).
  • OLG Hamm, 24.10.1995 - 3 Ss OWi 848/95
  • KG, 13.09.2000 - 5 Ws (B) 631/00

    Zulassung der Rechtsbeschwerde bei Vorliegen vor Erlass des Urteils eingetretenen

  • OLG Hamm, 06.02.1997 - 3 Ss OWi 99/97

    Erlass des Bußgeldbescheides durch Computer, Entscheidung durch Sachbearbeiter,

  • LG Flensburg, 10.05.1996 - 5 T 285/95

    Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung ; Förmlicher Mangel

  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 3 Ss OWi 70/97

    Erlass des Bußgeldbescheides durch Computer, EDV, Einstellung, Wirksamkeit,

  • OLG Hamm, 02.10.1996 - 3 Ss OWi 1063/96

    Verwerfung des Einspruchs wegen Ausbleiben des Betroffenen, Sachrüge gegen das

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